Delegierte aus 17 Vereinen haben am Sonntag, 21. Mai, an der ordentlichen Mitgliederversammlung der Hessischen Taekwondo-Union (HTU) beim Landessportbund in Frankfurt teilgenommen. Präsident Nuri Shirali und die weiteren Vorstandsmitglieder präsentierten ihre Jahresberichte, die auf breite Zustimmung stießen. Die Delegierten entlasteten nach Vorstellung des Kassenprüfberichtes der beiden Kassenprüfer alle Mitglieder des Vorstandes einstimmig. Ebenfalls einstimmig verabschiedet wurde der Haushaltsentwurf 2024 der Schatzmeisterin Marion Hennig. Der Vorstand wies die Delegierten in dem Zusammenhang darauf hin, dass angesichts der Inflation und stetig steigender Kosten die Budgetplanung momentan schwierig sei und eventuell höhere Ausgaben als geplant auf die HTU zukämen.
In der Aussprache über die Jahresberichte nahm Vize-Präsident Wettkampf, Sven Hündersen, den erneut geäußerten Wunsch zweier Frankfurter Delegierter nach einem Leistungszentrum Wettkampf am Standort Frankfurt zur Kenntnis. Hündersen verwies auf das im Vorjahr anberaumte Treffen, zu dem alle Vereine eingeladen worden waren, und die Standortfrage einvernehmlich geklärt worden sei. Dennoch werde er den Wunsch nach einem Standort in Frankfurt an den zuständigen Landestrainer weitergeben.
Prüfungsreferent Abdelkader Boussanna erläuterte den Delegierten das auf HTU Ebene angedachte Vorgehen bei Vereinsdanprüfungen: Um eine Mindestqualität zu erhalten, sollen – so der Plan des Vorstandes – künftig Vereinsdanprüfungen zum 2. und 3. Dan in Vereinen möglich sein, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Referenten der Vorbereitungslehrgänge dem Prüfling zuvor eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen haben. Ob dieses geplante Vorgehen der HTU möglich sei, werde bis zum nächsten Vorbereitungslehrgang am 3. Juni mit der DTU geklärt, versicherte Boussanna. Hintergrund der Überlegungen ist, dass die DTU Mitgliederversammlung am 22. April den Landesverbänden freigestellt hatte, ob sie Vereinsdanprüfungen bis zum 3. Dan freigeben. Bisher waren Vereinsdanprüfungen gemäß DTU Prüfungsordnung nur bis 1. Dan zulässig. Es bleibt aber den Landesverbänden überlassen, wie sie das handhaben.
Auf der anschließenden Jugendvollversammlung befürworteten die Jugend-Vertreter der Vereine die Vorhaben des Jugendwartes Benedikt Linz. Unter anderem soll es neben dem Kinder- und Jugendlehrgang in Hünfeld einen weiteren Lehrgang für diese Zielgruppe geben, und zwar im Rhein-Main-Gebiet. Linz, der vom Vorstand jüngst als Kindeswohlbeauftragter der HTU eingesetzt wurde, erläuterte den Delegierten kurz welche Aufgaben mit diesem Amt verbunden sind. Er wies darauf hin, dass Vereine bei Fragen zum Kindeswohl ihn immer ansprechen können. Die Kontaktdaten finden sich auf der Homepage der HTU. Der Jugendwart will weiterhin die Vereine für das Thema Kindeswohl im Sport sensibilisieren und das Thema verstärkter in die Trainer-Ausbildungen integrieren.